Praxiswert – Schritt 4 Immobilienkosten

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Immobilienkosten

Im nächsten Schritt müssen wir die Immobilie als Kostenfaktor betrachten, wenn Ihnen selbst die Immobilie gehört. Wenn nicht, dann können Sie gleich zum nächsten Schritt gehen!

Wenn Sie nicht sicher sind wie das steuerlich bei Ihnen ist: sehen Sie ins Anlagevermögen im Abschluss – taucht die Immobilie dort auf? Wenn Sie dort keine Immobilie finden gehört sie vielleicht dem Partner/der Partnerin? Fragen Sie dann ggf. ihren Steuerberater, wenn Sie unsicher sind.

Gedanklich wollen wir hier den Wert des Praxisbetriebs und NICHT der Immobilie ermitteln. Um das zu trennen müssen wir nun eine angemessene Miete festlegen.

Überlgen Sie also was bei Ihnen am Ort eine angemessene Jahres-Vergleichsmiete wäre. Ziehen Sie von diesem Betrag die aktuelle Abschreibung der Immobilie aus dem letzten Jahresabschluss ab – denn die Abschreibung würde für einen ieter ja nicht entstehen. Außerdem ziehen Sie die Zinsen eines möglichen Immobiliendarlehens ab. Beide Kostenpunkte würden ja beim Mieter nicht entstehen.

Wichtig: sie dürfen nur die Zinszahlung abziehen – nicht die gesamten Zahlungen an die Bank, denn darin ist ja auch Tilgung enthalten. Tilgung sind keine Kosten!

Tragen Sie den Jahresbetrag nun in Zeile 3 ein.

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