Unternehmerlohn
Der wichtigste Grundgedanke beim modifizierten Ertragswertverfahren ist, dass im Einzelunternehmen zum Zeitpunkt der Gewinnermittlung der Unternehmer selbst noch keine Entlohnung bekommen hat. Auch wenn Sie sich monatlich einen Betrag überweisen, werden Sie diesen Betrag nirgends in den Kostenaufstellungen des Jahresabschlusses finden, anders als bei Mitarbeitenden.
Der Betrag des ausgewiesenen Gewinns enthält also Leistungsanteile des Inhabers / der Inhaberin die in Abzug gebracht werden müssen, denn Sie selbst stehen ja nicht zum Verkauf.
Konkret umgesetzt ist die Frage also: welcher (unternehmerische) Gewinn würde entstehen, wenn der Inhaber / die Inhaberin selbst nicht weiter mitarbeitet.
Um diesen Betrag zu ermitteln gibt es zwei Möglichkeiten: die exakte Variante: Sie überlegen wie hoch das Gehalt sein müsste, das Sie sich selbst bezahlen müssten – unterschieden nach den verschiedenen Tätigkeiten. Die Jahressumme müssen Sie dann mit dem Faktor 1,25 multiplizieren, denn Sie sind ja plötzlich ein Arbeinehmer für den auch Sozialabgaben bezahlt werden müssen. Schreiben Sie die Zahl in Zeile 2.
Eine einfachere Annäherung ist die Summe der durch Sie selbst erbrachten Leistungen, die Sie in der Regel einfach aus ihrer Software ermitteln können. Wenn ihre eigene Arbeit vorwiegend am Patienten und nicht in der Verwaltung stattfindet können sie auch einfach diese Zahl in Zeile 2 Schreiben. (denn nach dem Verkauf wird diese Leistung ja nicht mehr Teil der Praxis sein).

